Am 15.09.2021 um 8:30 Uhr wurden unsere geliebten Hunde durch das Veterinäramt Plauen an den Tierschutzverein Vogtland e.V. Tierheim Plauen verkauft.
Wie kann es sein, dass ein Tierheim Hunde von einem Veterinäramt kauft?
Öffentlich wird suggeriert, dass sich das Tierheim Plauen durch Mitgliedsbeiträge sowie durch Spenden finanziert.
Wie können dann 23.801,00 € für gekaufte Hunde ausgegeben werden?
Davon abgesehen:
Unsere Hunde sind deutlich „mehr Wert“!!!
Gesprächsnotiz – Betreff
Zustellung Bescheid „Veräußerung“ Hunde an Fam. van Eyck; Übergabe Hunde und Unterzeichnung Kaufvertrag mit dem Tierheim Plauen
Inhalt:
- 08:17 Uhr: Zustellung der tierschutzrechtlichen Einzelanordnung an Herrn Michael van Eyck durch TA B.; Erhalt Empfangsbekenntnis durch Hr. van Eyck unterschrieben.
- gegen 08:27 Uhr: Ankunft der amtlichen TA B. und amtlichen TA T. auf dem Gelände des Tierheims Plauen.
- um 08:38 Uhr: Übergabe der Hunde an den TSV Vogtland und Unterschrift des Kaufvertrages durch Frau K. S. (Tierheimleiterin Tierheim Plauen) und Frau R. T. – Vereinsvorsitzende.
Keine Entscheidung im Hauptsacheverfahren
Widerspruchsverfahren
Bescheid vom 12.07.2021 – Widerspruch am 18.07.2021 – bis dato keinen Widerspruchsbescheid erhalten.
Für uns bedeutet dies:
Verfahrensverschleppung – keine Möglichkeit, in die höhere Instanz zu kommen.
Der von uns gestellte Eilantrag vom 26.07.2021, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung / Eilantrag beim Verwaltungsgericht Chemnitz, wurde am 08.09.2021 abgewiesen.
Am 08.09.2021 erfolgte die Anhörung zur dauerhaften Wegnahme und Veräußerung nach § 16a Abs. 1 TierSchG im Sinne des § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Darin hieß es:
„Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Chihuahua mit vorliegenden Ahnentafeln und eingehenden Gesundheitsuntersuchungen (z.B. Patellaluxation, Kieferstellung, Zahnstatus) einen deutlich höheren Marktwert erzielt als Chihuahuas, welche lediglich gechippt, entwurmt, geimpft und im Besitz eines Heimtierausweises sind. Wir geben Ihnen hiermit die Möglichkeit, uns die entsprechenden Unterlagen zu den Hunden bis spätestens 14.09.2021 vorzulegen, um einen höheren Verkaufspreis erzielen zu können. Dies sollte auch in Ihrem Interesse sein.
Hiermit geben wir Ihnen Gelegenheit, sich spätestens bis zum 14.09.2021 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern.“
Wir beauftragten daraufhin eine Rechtsanwaltskanzlei
Wir haben daraufhin eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, um uns in der oben genannten Angelegenheit zu vertreten.
Am 14.09.2021 wurde von der Rechtsanwältin fristwahrend die Vertretung angezeigt.
Gleichzeitig wurde um Fristverlängerung und Akteneinsicht gebeten und explizit eine Stellungnahme im Anhörungsverfahren angekündigt.
Doch bereits am 15.09.2021 um 08:15 Uhr wurde uns ein Briefumschlag übergeben, dessen Empfang mein Mann durch seine Unterschrift bestätigen musste.
Ganz offensichtlich war die darin enthaltene Entscheidung bereits vor Ablauf der Anhörungsfrist und trotz der Vertretungsanzeige der Kanzlei verfasst und von der Unterzeichnerin ausgefertigt worden.
Das Vorgehen des Antragsgegners ist in höchstem Maß rechtswidrig – der Antragsgegner beschneidet bewusst unsere (Verfahrens-)Rechte!
Am selben Morgen, dem 15.09.2021 um ca. 08:30 Uhr, erfolgte der Verkauf unserer Hunde durch das Veterinäramt Plauen an den Tierschutzverein Vogtland e.V. Tierheim Plauen / K. S. für
23.801,00 €
Bereits zwei Tage vor Erlass der Verwertungsanordnung fanden sich der hiesige Antragsgegner und das Landratsamt zusammen, um den konkreten Ablauf des Verkaufs durchzusprechen.
Auch zuvor wurde bereits gezielt gemeinsam auf diesen Verkauf hingearbeitet.
Es wurde sich bewusst gegen eine öffentliche Versteigerung entschieden und die Voraussetzungen hierfür gemeinsam geschaffen.
Der Termin für die Vertragsunterzeichnung war bereits vor Erlass des Bescheides festgesetzt worden.
Die Vertragsunterzeichnung erfolgte schließlich genau 21 Minuten nach Zustellung des Bescheides an die Antragsteller.
Widerspruch gegen die Anordnung vom 15. September 2021
Gegen die Anordnung vom 15. September 2021 des Veterinäramtes Plauen legten wir ebenfalls Widerspruch ein.
Erst am 22.09.2021 wurde unserer Rechtsanwältin Akteneinsicht in die Behördenakte des Landratsamtes Vogtlandkreis gewährt.
Dadurch wurde zusätzlich erzwungen, dass wir zivilrechtlich gegen den Tierschutzverein Vogtland e.V. Tierheim Plauen vorgehen mussten – ebenfalls im Eilverfahren.
Und das, obwohl wir vom Veterinäramt bis heute, dato, keinen Bescheid auf unseren Widerspruch erhalten haben, gegen den wir gegebenenfalls hätten weiter vorgehen können.
Am 23.09.2021 erging ein Beschluss des Landgerichts Zwickau.
Gegen diesen Beschluss wurde ebenfalls sofortige Beschwerde eingelegt.
Zusammenfassend
Wir hätten keine Möglichkeit gehabt, unser Recht in Anspruch zu nehmen, um uns gegen den Beschluss des Landratsamtes / Veterinäramtes Plauen zu wehren.
Wir haben bis heute keinen Bescheid auf unseren Widerspruch erhalten – also keine Entscheidung im Hauptverfahren.
Es ist uns verwehrt worden, alle Instanzen zu durchlaufen, bevor unsere Bestands-Hunde komplett an Dritte veräußert wurden.
Alle Beschlüsse wurden ohne Beweisaufnahme, ausschließlich nach Aktenlage, gefasst.
Sämtliche Aussagen diverser Personen wurden nicht überprüft!
Dagegen kann ich diverse Chatverläufe als Belege vorlegen – auch von Welpenkäufern!
Sollte aber gerade in einem solchen Fall nicht richtig recherchiert und geprüft werden?
Es geht hier nicht um eine belanglose Angelegenheit.
Es geht um einen
SEHR HOHEN STREITWERT / UNSERE EXISTENZ
– auch wenn die Meinungen über die Höhe beziehungsweise Bewertung dieses Streitwertes auseinandergehen!

