Am 25.06.2021 wurde uns unser geliebtes Rudel vom Veterinäramt Plauen beschlagnahmt.

Was der Beschlagnahmung vorausging

Durch eine angebliche anonyme Anzeige kam es am 23.06.2021, kurz vor 09:00 Uhr, zu einer ersten unangemeldeten Überprüfung durch das Veterinäramt Plauen.

Frau S.P. bekam Zutritt zum Grundstück und zum Hundehaus. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch intensiv mit unseren Welpen beschäftigt war, wurde ein Termin für den nächsten Tag vereinbart.

Erst am Abend erhielten wir den Befund der Kotprobe vom 21.06.2021: mäßiger Befall mit Kokzidien.

Kokzidien sind eine Untergruppe der zu den Apicomplexa gehörenden Conoidasina, die in der Regel intrazellulär parasitisch in höheren Tieren, opportunistisch aber auch in Menschen leben. Die Kokzidien befallen vorwiegend den Magen-Darm-Trakt und bewirken je nach Befallsstärke Durchfall.
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Dadurch, dass unsere Welpen so heftig auf das Medikament Procox reagierten und sich ihr Zustand dermaßen verschlechterte, versuchten wir, unsere Welpen in einer Tierklinik unterzubringen und dort behandeln zu lassen.

Leider stellte sich dies als sehr schwierig beziehungsweise unmöglich heraus.

Den Termin zur erneuten Überprüfung durch das Veterinäramt Plauen versuchten wir deshalb abzusagen.

Ich sprach mit der Amtsleiterin des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes beziehungsweise der Amtstierärztin Frau Dr. A.S. Diese bezichtigte mich noch der Lüge. Sie glaube mir kein Wort und es würde nicht stimmen, dass die Welpen krank seien.

Wir kümmerten uns rund um die Uhr um unsere Welpen

Wir hatten mehrere Nächte nicht mehr geschlafen.

Wir kümmerten uns rund um die Uhr um unsere Welpen, während selbstverständlich auch unsere erwachsenen Chihuahuas weiter versorgt werden mussten.

Natürlich waren wir in dieser Situation überfordert. Das haben wir auch nie bestritten.

Heute, im Nachhinein, sehen wir manche Dinge ebenfalls etwas anders. Wir hätten solche Situationen einplanen müssen. Aber zu diesem Zeitpunkt war es nun einmal zu spät – die Welpen waren da.

Trotzdem haben wir alles für unsere Welpen gegeben.

Wir haben keinen Welpen verloren.

Wenn wir uns nicht gekümmert hätten, wären sie sicher viel früher verstorben.

Der 25.06.2021

Am 25.06.2021 versuchte ich erneut, Kontakt zu Amtstierärztin Frau Dr. A.S. aufzunehmen.

Unseren Welpen ging es noch immer sehr schlecht.

Am Abend zuvor waren wir nochmals bei Tierarzt M. in Treuen gewesen, da unser eigener Tierarzt zu diesem Zeitpunkt keine Sprechstunde hatte.

Eine Wiedervorstellung sollte erfolgen, falls die Behandlung nicht anschlägt. Dies wollten wir auch wahrnehmen, und genau das versuchte ich dem Veterinäramt Plauen mitzuteilen.

Amtstierärztin Frau Dr. A.S. verbot uns jedoch, zum Tierarzt zu gehen.

Das Veterinäramt sei bereits mit den Amtstierärzten auf dem Weg zu uns. Sie drohte mir mit der Polizei und sagte, wir sollten das Haus nicht verlassen.

Kurz bevor das Veterinäramt vor unserer Tür stand, war die Polizei bereits präsent und wartete auf das Eintreffen des Veterinäramtes Plauen.

Den Vorwurf eines schlechten pflegerischen Zustandes weisen wir zurück

Den Vorwurf des Veterinäramtes Plauen, dass sich unsere Welpen in einem schlechten pflegerischen Zustand befunden hätten, weisen wir entschieden zurück.

Video- und Bildbeweise befinden sich auf meinem Rechner.

Wir versorgten unsere Welpen oral mit einer 10-ml-Spritze:

  • Jubin Glukose-Lösung, eine sehr klebrige Zuckerlösung,
  • Royal Canin Recovery Liquid, eine Sondennahrung, die ebenfalls mit einer 10-ml-Spritze oral verabreicht wurde,
  • sowie frisches Wasser, das ebenfalls oral gegeben wurde.

Die logische Konsequenz daraus war natürlich, dass das Fell der Welpen verklebt war.

Weiterhin halten wir fest:

  • Die Bestandshunde befanden sich weder in einem schlechten pflegerischen noch in einem schlechten gesundheitlichen oder Ernährungszustand.
  • Die betroffenen Welpen befanden sich nachweislich in tierärztlicher Behandlung.
  • Am 23.06.2021 war Frau S.P. vor Ort, jedoch nicht im Haus.
  • Amtstierärztin Frau Dr. A.S. bezeichnete uns im Telefonat als unglaubwürdig, weil wir unsere Welpen einen Tag zuvor nicht in einer Klinik unterbringen konnten. Aus diesem Grund ordnete sie die sofortige Überprüfung mit Polizeieinsatz an.
  • Eine Überprüfung unserer Angaben vom 23.06.2021 und 24.06.2021 durch Amtstierärztin Frau Dr. A.S., etwa durch eine Anfrage bei den zuständigen Tierärzten, fand nicht statt.
  • Amtstierärztin Frau Dr. A.S. untersagte uns, mit unseren Welpen in eine Tierarztpraxis zu gehen, da sie bereits mit der Polizei unterwegs sei.

Durchsuchung des kompletten Hauses

Tierhaltungen in Wohnungen im Sinne des Art. 13 GG können nur auf Grundlage einer Regelung, die den Vorgaben des Art. 13 GG entspricht, betreten beziehungsweise durchsucht werden.

Wir wurden angewiesen, alle adulten Hunde, die im Garten frei herumliefen, in das Garten-Hundehaus zu sperren.

Am 25.06.2021 übergaben wir sofort einen der betroffenen Welpen an die zuständigen Amtstierärztinnen: Xelia of lovely Gang, die sich in einem sehr schlechten Zustand befand.

Wir waren ebenfalls sofort bereit, alle betroffenen Welpen in die Obhut der Amtstierärztinnen zu übergeben.

Ich bat inständig darum, die Welpen dringend in eine Tierklinik zu bringen.

Dies wurde zwar zur Kenntnis genommen, aber es wurde überhaupt nicht reagiert.

Ich übernahm die kleine Xelia wieder und spritzte ihr vor den Augen der Amtstierärztinnen Kochsalzlösung subkutan.

Auch darauf reagierte niemand.

Ich zeigte Frau S.P. außerdem sofort auf meinem Handy ein Video über den Zustand zweier Welpen.

Es kam keine große Reaktion.

Frau T. wollte es gar nicht erst sehen.

Wir wurden genötigt und immer wieder bedrängt, das Veterinäramt in unser Haus zu lassen.

Um die Welpen ging es dabei gar nicht.

Es wurde notwendige Zeit verschwendet.

Erst lange Zeit später wurde uns mitgeteilt, dass der Tiertransport unterwegs sei.

Mir wurde von Frau S.P. klar und deutlich bestätigt, dass unsere Welpen in eine Tierklinik gebracht würden und dort dauerhaft eine wärmende Infusion bekämen.

Der Zustand unserer Welpen war dem Veterinäramt bekannt.

Der Laborbefund von Laboklin wurde telefonisch mitgeteilt, ebenso die Umstände, dass wir keine Möglichkeit hatten, unsere sieben Welpen in einer Klinik unterzubringen.

Eine schriftliche Wegnahmeanordnung gab es nicht.

Warum wurde nicht sofort gehandelt?

Warum wurden nicht die Welpen als Allererstes in eine kompetente Tierarztpraxis oder Tierklinik gebracht?

Warum war es wichtiger, unser Haus zu besichtigen und beim zweiten Betreten sogar nach möglicherweise versteckten Hunden zu durchsuchen?

Wo blieb da der Tierschutz? Dieser blieb hier definitiv auf der Strecke!

Festzuhalten ist:

Auch wenn wir mit dem Krankheitsbild der sieben Welpen schwer überfordert waren, ist bei uns definitiv kein Welpe verstorben.

Bei der Entziehung unserer Hunde am 25.06.2021 hätte von allen Hunden noch bei uns vor Ort ein Foto gemacht werden müssen.

Dies geschah jedoch erst im Tierheim Plauen.

Art. 13 GG – die Unverletzlichkeit der Wohnung

Das Grundrecht aus Art. 13 GG garantiert die Immunität der Wohnung.

Wir haben das Recht, den Zutritt zu verweigern, wenn den Hunden keine Gefahr droht.

Diese Gefahr war aus unserer Sicht aufgehoben, da wir bereit waren, die betroffenen Welpen sofort zu übergeben.

Als der angebliche Tiertransport endlich eintraf und wir noch immer davon ausgingen, dass unsere Welpen in die Klinik gebracht würden, erkannte ich selbst Tierheimleiterin Frau K. S.

Auch sie drängte uns dazu, alle Beteiligten in das Haus zu lassen.

Das Veterinäramt orderte sofort die Polizei, bestehend aus zwei Beamten.

Diese wurden nicht erst später nachgeordert.

Unsere adulten Hunde

Unsere adulten Hunde waren bei der Überprüfung durch Frau S.P. am 23.06.2021 in keinem gefährdeten Zustand.

Es ist für uns nicht begründbar, weshalb am 25.06.2021 vom Veterinäramt sofort die Polizei hinzugezogen wurde.

Wir sind keine Schwerverbrecher, Mörder oder Sonstiges.

Wir waren lediglich mit der Krankheit der Welpen und weiteren Umständen – unter anderem einer Überschwemmung im Kellerbereich sowie Renovierungs- und Umbauarbeiten im Haus – überfordert.

Niemand hat das Recht, uns wie Schwerverbrecher zu behandeln.

Ebenso hat niemand das Recht, über uns zu urteilen, wenn er die Zusammenhänge nicht von uns persönlich gehört hat.

Der beanstandete Geruch

Der beanstandete Geruch, den man angeblich bereits bis zum Gartentor beziehungsweise Zaun riechen könne, kam definitiv nicht aus unserem Haus oder von unseren Hunden.

Wenn es warm ist, riecht unsere Sammelgrube natürlich stark. Solche Sammelgruben sind für die Landkreise sehr spezifisch.

Unsere Sammelgrube befindet sich genau an der Eingangstür zum Haus.

Aus diesem Grund ist dort auch ein vermehrtes Fliegenaufkommen sichtbar.

Falltoiletten beziehungsweise Trockentoiletten

Im Haus gibt es zwei Toiletten.

Es handelt sich nicht um Wassertoiletten, wie wir es eigentlich gewohnt sind, sondern um sogenannte Falltoiletten beziehungsweise Trockentoiletten.

Wer diese Trockentoiletten noch aus früheren Zeiten kennt, kennt leider auch die natürliche Geruchsbelästigung.

Hinzu kam selbstverständlich der zusätzliche Geruch dadurch, dass unsere Welpen Durchfall hatten.

Auch dieser roch natürlich nicht besonders angenehm.

Überschwemmung, Wäsche und vorübergehend gelagerte Gegenstände

Hinzu kam, dass diverse Sachen aus dem Keller- und Waschküchenbereich vorübergehend auf den oberen Etagen gelagert werden mussten.

Unsere Wäsche türmte sich ebenfalls, da sowohl unsere Waschmaschine als auch unser Trockner ausgefallen waren.

Möglicherweise roch auch diese Wäsche etwas muffig, da sie noch immer feucht beziehungsweise klamm war.

Wir waren uns dieser Umstände vollkommen bewusst.

Auch für uns war dies ein völlig unangenehmer Zustand.

Unsere Priorität lag zu diesem Zeitpunkt jedoch einzig und allein bei den Welpen.

Dies berechtigt aber niemanden zu der Behauptung, dass es sich hierbei um einen Dauerzustand gehandelt habe.

Welpenbesucher und die Corona-Situation

Als wir noch in Baden-Württemberg wohnten, waren alle Welpenbesucher, Interessenten und Käufer in unserer Wohnung.

Wir hatten niemals Probleme damit.

Einmal lief etwas nicht ganz gerade, schon ist man für ein ganzes Leben gestraft.

Hinzu kam Corona.

Welche Veranlassung sollten wir in dieser Situation haben, jeden in unser Haus zu lassen?

Mein Sohn und ich sind Risikopatienten. Wir sind durch einen genetischen Immundefekt belastet.

Für mich wäre es deshalb nicht infrage gekommen, die Welpenbesucher ständig in das Haus zu lassen – selbst dann nicht, wenn dort alles in Ordnung gewesen wäre.

Bei schlechtem Wetter stand ein Hundehaus zur Verfügung, ansonsten sollte auch der Gartenbereich ausreichend sein.

Viele Züchter hielten es während der Coronazeit ebenso.

Warum verlangt man dies von uns?

Was sollen Aussagen darüber, dass „die Frau des Hauses“ nie gesehen worden sei?

Warum muss ich mich jeder Person präsentieren, die als Interessent zu uns kommt?

Die gewerbliche Hundezucht lief auf meinen Mann

Die gewerbliche Hundezucht lief auf meinen Mann.

Ist er nicht kompetent genug, um unsere Welpen verkaufen zu können?

Mein Hauptfokus lag darin, den telefonischen Kontakt zu halten und alle Informationen so gut wie möglich weiterzugeben.

Man telefoniert dabei nicht nur einmal kurz für fünf Minuten.

Es gibt keinen einzigen Grund dafür, dass ich bei einer Übergabe zwingend dabei sein muss.

Es gibt genügend Familien, in denen Züchterinnen ihre Hundewelpen allein verkaufen.

Nur weil mein Mann ein Mann ist, soll dies nicht in Ordnung sein?

Während mein Mann die Welpen vorstellte beziehungsweise übergab, beaufsichtigte ich außerdem unser restliches Rudel.

Wir haben immer versucht, den Stress so gering wie möglich zu halten.

Stress ist für einen Chihuahua wirklich sehr schlimm.

Wer sich mit dieser Rasse wirklich vertraut gemacht hat, sollte dies auch wissen.

Wir haben unsere Probleme nie bestritten

Wir möchten und müssen uns für diese Situation nicht rechtfertigen.

Es steht außer Frage, dass wir tatsächlich Probleme hatten.

Aber niemand hat das Recht, uns deshalb in aller Öffentlichkeit dermaßen zu diskreditieren und einem Menschen vollständig jegliche Existenz zu entziehen.

Mit welcher Berechtigung urteilen wildfremde Menschen über uns, die uns noch nie im Leben gesehen oder mit uns gesprochen haben?

Selbst wenn es um Menschen gehen würde, dürften einer Mutter nicht einfach aus den genannten Gründen die Kinder genommen werden.

Um es noch etwas heftiger auszudrücken:

Man dürfte die Kinder einer Mutter auch nicht zwangsverkaufen.

Jeder Straftäter hat ein Recht auf Verteidigung.

Die meisten Straftäter bekommen eine zweite Chance.

Doch wir wurden bereits vorverurteilt, bevor wir uns kurz nach der Beschlagnahmung überhaupt äußern konnten.

Ist die Gehässigkeit oder der Neid so groß?

Unsere ach so kranken und behinderten Welpen – aber plötzlich will jeder einen unserer Welpen für wenig Geld kaufen.

Aber die Hauptsache ist, man kehrt vor anderen Türen als vor der eigenen Tür.

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