Nachtrag

Am 04.10.2021 – den Beschluss erhielten wir allerdings erst am 08.10.2021 um 15:32 Uhr – entschied das Oberlandesgericht Dresden gegen uns: Unsere Hunde können bzw. dürfen tatsächlich vom Tierheim Plauen verkauft werden.


Der entscheidende Punkt ist für uns jedoch, dass es zu diesem Zeitpunkt noch keine Entscheidung im Hauptverfahren gegeben hatte.

Den Widerspruchsbescheid gegen den Bescheid vom 12.07.2021 hatten wir noch nicht erhalten.

Es wird unserer Meinung nach definitiv abgewartet, bis unsere Hunde alle verkauft sind, sodass wir im Grunde genommen keine Chance mehr haben, unsere Hunde tatsächlich zurückzuerhalten.


Gegen das Eilverfahren – Antrag vom 26.07.2021 auf Erlass einer einstweiligen Anordnung / Eilantrag – vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz liegt eine Beschwerde vor, die vom Oberverwaltungsgericht bis dato verhandelt wird.

Dieser Eilantrag sollte eigentlich verhindern, dass unsere Hunde vom Veterinäramt veräußert werden.

Am 08.09.2021 wurde der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom Verwaltungsgericht Chemnitz abgelehnt.


Die Anhörung im Sinne des § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sollte bis spätestens zum 14.09.2021 eingehen.

Dies ist auch durch unsere Rechtsanwältin fristgemäß angezeigt worden.


Am 15.09.2021 um 08:17 Uhr wurde uns die Verwertungsanordnung vom Veterinäramt persönlich übergeben.

Um 08:27 Uhr, also lediglich zehn Minuten später, wurden unsere Hunde bereits an den Tierschutzverein „Vogtland“ e.V. Tierheim Plauen verkauft.

Gegen die Verwertungsanordnung haben wir ebenfalls Widerspruch eingelegt!


Wir hätten damit 10 Minuten Zeit gehabt, um gegen diesen Beschluss vorzugehen.

Wie hätte man dies erreichen können?


Es hat bis zu diesem Zeitpunkt keine Verhandlung gegeben.

Eine Beweisführung hat es bis dato unseres Erachtens ebenfalls nicht gegeben.

Zumindest wurden unsere Beweise nicht angefordert und/oder beachtet!


Unserer Auffassung nach ist das Vorgehen des Antragsgegners, des Veterinäramtes Plauen, rechtswidrig.

Unserer Auffassung nach hat das Veterinäramt Plauen ganz bewusst unsere Verfahrensrechte beschnitten!


Unserer Auffassung nach liegt auch bei dem Tierschutzverein „Vogtland“ e.V. Tierheim Plauen keine Gutgläubigkeit vor.

Im Beschluss des Oberlandesgerichts wird sinngemäß darauf abgestellt, dass das Tierheim auf die Richtigkeit des hoheitlichen Handelns habe vertrauen dürfen.

Dies war aber noch nicht einmal im ersten Widerspruchsverfahren geklärt.

Dies war wohl bekannt!


Unter einem Hoheitsakt versteht man eine Anordnung, die der Staat von oben herab beschließt, bei der somit Staat und Bürger in einem Über-Unterordnungsverhältnis zueinander stehen.


Also haben Bürger bei einer Anordnung keine Rechte mehr???

Nur weil man sich auf Hoheitsakte beziehen kann?


Angeblich hätte das Tierheim Plauen nicht gewusst, dass wir gegen die Anordnung des Landratsamtes mit einem Rechtsbehelf vorgegangen sind.

Es sei ihnen nicht ersichtlich gewesen?

Wenn dies so gewesen sein soll, wie kann es dann sein, dass ein gewisser Personenkreis genauestens Bescheid wusste?

Wir haben uns nicht in der Öffentlichkeit echauffiert – also wer dann?


Es steht fest, dass wir schon am 26.06.2021 von der Öffentlichkeit vorverurteilt wurden!

Dies ist aus unserer Sicht durch diverse Pressemitteilungen und Posts in verschiedenen Netzwerken ersichtlich.

Die Öffentlichkeit wurde zielstrebig nur in eine Richtung gelenkt.

Hasskommentare, Beleidigungen, das öffentliche Bekanntmachen unserer Wohnanschrift inklusive unserer Namen sowie ein Foto meines Mannes in der Bildzeitung wurden öffentlich verbreitet.

Dies hält bis zum heutigen Tag an.

Man macht noch bis zum jetzigen Zeitpunkt Fotos von unserem Garten und unserem Haus.


Hinzu kamen diverse Anzeigen beziehungsweise Meldungen bei Behörden durch das Veterinäramt Plauen:

  • Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz – wurde abgelehnt
  • Wasserwirtschaft
  • Straßenverkehrsbehörde
  • Finanzamt
  • Betreuungsgericht Plauen wegen der Betreuung unseres Pauls – für uns positiv entschieden

Für uns bedeutete dies eine völlige öffentliche DISKREDITIERUNG bei Ämtern.


Wir wurden vom Veterinäramt Plauen offensichtlich diskriminiert, indem im Zusammenhang mit unserer Übergewichtigkeit und Behinderung erklärt wurde, dass wir zu bestimmten Aufgaben nicht fähig wären.

Dies, obwohl die genauen Hintergründe von uns erklärt worden waren.

Diese Hintergründe wurden aus unserer Sicht jedoch völlig ignoriert.

Für uns sind dies aber wichtige Gründe dafür, warum unsere Situation überhaupt so weit gekommen ist.


Wir werden ganz bestimmt nicht aufhören, um unsere Hunde zu kämpfen.

Wir werden auch nicht mehr unseren Mund halten.

Wir wollen Gerechtigkeit.

Wir wollen eine Chance, die auch wirkliche Straftäter bekommen!

Wir haben keine Straftat begangen.

Wir sind nur durch unausweichliche Gründe in Schwierigkeiten gekommen.


Immer wieder wird gesagt, wir hätten uns Hilfe holen müssen.

Natürlich hätten wir versuchen können, weitere Hilfe zu bekommen.

Aber leider hält sich die tatsächliche Hilfe in Grenzen!

Es gibt nicht einmal eine Handvoll Menschen, die dazu bereit waren.

Dank an diese lieben Menschen, die uns Hilfe angeboten haben.

Ohne diese bestimmten und für uns unumkehrbaren Umstände wären wir nie in diese Situation gekommen.

Es gibt genügend Welpenkäufer, die auch schon in unserem direkten Umfeld waren.

Gab es dort auch Probleme?

Wenn heute behauptet wird, dass dieser Zustand schon immer vorgelegen hätte, dann ist dies aus unserer Sicht eine Lüge!

Warum wurden öffentlich nur diejenigen Interessenten beziehungsweise Käufer angesprochen, die etwas Negatives über uns zu berichten hatten?

Warum wurde diese Frage nicht auch den Menschen gestellt, die positive Erfahrungen mit uns gemacht haben?



Vielleicht sollte etwas mehr hinterfragt werden, bevor vorschnell geurteilt wird!

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