Am 15.09.2021 um 8:30 Uhr wurden unsere geliebten Hunde, durch das Veterinäramt Plauen an den Tierschutzverein Vogtland e.V. Tierheim Plauen verkauft.

Wie kann es sein, dass ein Tierheim Hunde von einem Veterinäramt kauft?

Öffentlich wird suggeriert, dass sich das Tierheim Plauen durch Mitgliedsbeiträge sowie durch Spenden finanziert.

Wie können dann 23.801,00 € für gekaufte Hunde ausgegeben werden?

Davon abgesehen, unsere Hunde sind deutlich „mehr Wert“!!!

Gesprächsnotiz Betreff:

Zustellung Bescheid „Veräußerung“ Hunde an Fam. van Eyck; Übergabe Hunde und
Unterzeichnung Kaufvertrag mit dem Tierheim Plauen

Inhalt:

  • 08:17 Uhr Zustellung der tierschutzrechtlichen Einzelanordnung an Herrn
    Michael van Eyck durch TA B.; Erhalt Empfangsbekenntnis durch Hr.
    van Eyck unterschrieben
  • gegen 08:27 Ankunft der amtlichen TA B. und amtlichen TA T. auf dem Gelände
    des Tierheims Plauen
  • um 08:38 Uhr Übergabe der Hunde an den TSV Vogtland und Unterschrift
    Kaufvertrag durch Frau K. S. (Tierheimleiterin Tierheim Plauen)
    (und Frau R. T. – Vereinsvorsitzende)

Keine Entscheidung im Hauptsacheverfahren

Widerspruchsverfahren

Bescheid vom 12.07.2021 – Widerspruch am 18.07.2021 – bis dato keinen Widerspruchsbescheid erhalten – Verfahrensverschleppung – keine Möglichkeit in die höhere Instanz zu kommen.

Der von uns gestellte Eilantrag vom 26.07.2021 / Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung / Eilantrag beim Verwaltungsgericht Chemnitz wurde am 08.09.2021 abgewiesen.

Am 08.09.2021 Dauerhafte Wegnahme und Veräußerung nach§ 16a Abs. 1 TierSchG Anhörung im Sinne des§ 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

„Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Chihuahua mit vorliegenden Ahnentafeln und ein­gehenden Gesundheitsuntersuchungen (z.B. Patellaluxation, Kieferstellung, Zahnstatus) einen deutlich höheren Marktwert erzielt als Chihuahuas, welche lediglich gechippt, entwurmt, geimpft und im Besitz eines Heimtierausweises sind. Wir geben Ihnen hiermit die Möglichkeit, uns die entsprechenden Unterlagen zu den Hunden bis spätestens 14.09.2021 vorzulegen, um einen höheren Verkaufspreis erzielen zu können. Dies sollte auch in Ihrem Interesse sein.

Hiermit geben wir Ihnen Gelegenheit, sich spätestens bis zum 14.09.2021 schriftlich oder münd­lich zur Niederschrift, zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern.“

Wir haben daraufhin eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, um uns in obengenannten Angelegenheit zu vertreten. Am 14.09.2021 wurde von der Rechtsanwältin fristwahrend die Vertretung angezeigt, um Fristverlängerung und Akteneinsicht wurde gebeten und explizit eine Stellungnahme im Anhörungsverfahren ankündigte.

Doch am 15.09.2021 um 08:15 Uhr wurde an uns ein Briefumschlag übergeben, den mein Mann unterzeichnen musste. Ganz offensichtlich wurde diese bereits vor Ablauf der Anhörungsfrist und trotz der Vertretungsanzeige der Kanzlei der Unterzeichnerin verfasst und ausgefertigt.

Das Vorgehen des Antragsgegners ist in höchstem Maß rechtswidrig, der Antragsgegner beschneidet bewusst unsere (Verfahrens-)rechte!

Am selben Morgen, 15.09.2021 um ca. 08.30 Uhr, Verkauf unserer Hunde durch das Veterinäramt Plauen an den Tierschutzverein Vogtland e.V. Tierheim Plauen / K. S. für 23801,00 €

Bereits zwei Tage vor Erlass der Verwertungsanordnung fanden sich der hiesige Antragsgegner und das Landratsamt zusammen, um den konkreten Ablauf des Verkaufs durchzusprechen. Auch zuvor wurde bereits hierauf gezielt gemeinsam hingearbeitet. Es wurde sich bewusst gegen die öffentliche Versteigerung entschieden und die Voraussetzungen hierfür gemeinsam geschaffen. Der Termin für die Vertragsunterzeichnung war vor Erlass des Bescheides bereits festgesetzt worden und die Vertragsunterzeichnung erfolgte genau 21 Minuten nach Zustellung des Bescheides an die Antragsteller.

Gegen die Anordnung vom 15. September 2021 des Veterinäramt Plauen legten wir ebenfalls Widerspruch ein.

Erst am 22.09.2021 wurde unserer Rechtsanwältin Akteneinsicht in die Behördenakte des Landratsamt Vogtlandkreis gewährt.   

Dadurch wurde zusätzlich erzwungen, dass wir zivilrechtlich gegen den Tierschutzverein Vogtland e.V. Tierheim Plauen vorgehen mussten, dies ebenfalls im Eilverfahren, obwohl wir vom Veterinäramt bis heute, dato keinen Bescheid auf unseren Widerspruch erhalten haben und gegebenenfalls dagegen vorzugehen.

Am 23.09.2021 Beschluss vom Landgericht Zwickau,  – Gegen diesen Beschluss wurde ebenfalls sofortige Beschwerde eingelegt.

Zusammenfassen:

Wir hätten keine Möglichkeit gehabt, unser Recht in Anspruch zu nehmen, um uns gegen den Beschluss des Landratsamt / Veterinäramt Plauen zu wehren.

Wir haben bis heute keinen Bescheid auf unseren Widerspruch erhalten (Hauptverfahren).

Es ist uns verwehrt worden, alle Instanzen zu durchlaufen, bevor unsere Bestands-Hunde komplett an Dritte veräußert werden.

Alle Beschlüsse wurden ohne Beweisaufnahme, nur nach Aktensicht beschlossen.

Sämtliche Aussagen von diversen Personen wurden nicht überprüft! Dagegen kann ich diverse Chatverläufe belegen (auch von Welpen Käufern)!

Sollte aber in so einem Fall nicht richtig recherchiert werden? Es geht hier um einen SEHR HOHEN STREITWERT / UNSERE EXISTENZ – auch wenn diese Meinung des Streitwertes auseinander geht!

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