Nachtrag

Am 04.10.2021  (Beschluss erst am 08.10.2021 um 15:32 Uhr erhalten) entschied das Oberlandesgericht Dresden gegen uns, unsere Hunde können/dürfen tatsächlich vom Tierheim Plauen verkauft werden.

Der Punkt ist aber, dass es noch keine Entscheidung im Hauptverfahren (Widerspruchsbescheid gegen Bescheid vom 12.07.2021 noch nicht erhalten) gegeben hat. Es wird, unserer Meinung nach,  definitiv abgewartet, dass unsere Hunde alle verkauft sind, damit wir im Grunde genommen keine Chance haben, unsere Hunde tatsächlich zurückzuerhalten.

Gegen das Eilverfahren (vom 26.07.2021 Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung / Eilantrag) auf dem Verwaltungsgericht Chemnitz liegt eine Beschwerde vor, die vom Oberverwaltungsgericht bis dato verhandelt wird. Dieser Eilantrag sollte eigentlich verhindern, dass unsere Hunde vom Veterinäramt veräußert werden.

Am 08.09.2021 wurde der Antrag auf Erlass  einer einstweiligen Anordnung vom Verwaltungsgericht Chemnitz abgelehnt.

Anhörung im Sinne des§ 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)/ sollte bis spätestens dem 14.09.2021 eingehen. Dies ist auch durch unsere Rechtsanwältin fristgemäß angezeigt worden.

Am 15.09.2021 um 08.17 Uhr Verwertungsanordnung vom Veterinäramt an uns persönlich übergeben, um 08.27 Uhr wurden unsere Hunde schon an das Tierschutzverein „Vogtland“ e.V. Tierheim Plauen verkauft. Gegen die Verwertungsanordnung haben wir ebenfalls Widerspruch eingelegt!

Wir hätten 10 Minuten Zeit gehabt, um gegen diesen Beschluss vorzugehen. Wie hätte man dies erreichen können?

Es hat bis jetzt keine Verhandlung gegeben, eine Beweisführung hat es bis dato unser Erachtens auch nicht gegeben. Zumindest wurden unsere Beweise nicht angefordert und oder beachtet!

Unserer Auffassung nach, ist das Vorgehen des Antragsgegners (Veterinäramt Plauen) rechtswidrig, das Veterinäramt Plauen hat ganz bewusst unsere Verfahrensrechte beschnitten!

Unserer Auffassung nach, liegt bei dem Tierschutzverein „Vogtland“ e.V. Tierheim Plauen auch keine Gutgläubigkeit vor (Beschluss Oberlandesgericht)!  Auf die Richtigkeit des hoheitlichen Handelns habe er vertrauen dürfen. (Dies ist aber noch nicht einmal im ersten Widerspruchsverfahren geklärt) Dies war wohl bekannt!

Unter einem Hoheitsakt versteht man eine Anordnung, die der Staat von oben herab beschließt, bei der somit Staat und Bürger in einem Über-Unterordnungsverhältnis zueinander stehen.

Also haben Bürger bei einer Anordnung keine Rechte mehr??? Weil man sich auf Hoheitsakte beziehen kann?

Angeblich hätte das Tierheim Plauen nicht gewusst, dass wir gegen die Anordnung des Landratsamtes mit Rechtsbehelf vorgegangen sind! Es sei ihnen nicht ersichtlich gewesen?

Wenn dies so gewesen sein soll, wie kann es sein, dass ein gewisser Personenkreis genauestens Bescheid gewusst haben? Wir haben uns nicht in der Öffentlichkeit echauffiert, also wer dann?

Es steht fest, dass wir schon am 26.06.2021 von der Öffentlichkeit vorverurteilt wurden!

Die ist ersichtlich, durch diverse Pressemitteilungen, Posts in diversen Netzwerken. Die Öffentlichkeit wurde zielstrebig nur in eine Richtung gelenkt. Hasskommentare, Beleidigungen, offenstellen unserer Wohnanschrift incl. Namen, so wie ein Foto meines Mannes in der Bildzeitung, wurden öffentlich gemacht. Dies hält bis zum heutigen Tag an. Man macht noch bis zum jetzigen Zeitpunkt Fotos von unserm Garten und Haus.

Diverse Anzeigen bei Behörden durch das Veterinäramt Plauen –     Staatsanwaltschaft wegen Verstoß Tierschutzgesetz (wurde abgelehnt), Wasserwirtschaft, Straßenverkehrsbehörde, Finanzamt, Betreuungsgericht Plauen (Betreuung von unserem Paul – für uns positiv entschieden) – völlige öffentliche DISKREDITIERUNG bei Ämtern.

Wir wurden vom Veterinäramt Plauen offensichtlich diskriminiert, indem man über unsere Übergewichtigkeit und Behinderung erklärt, dass wir zu bestimmten Aufgaben nicht fähig wären, obwohl sie die genauen Hintergründe von uns erklärt bekommen haben, diese aber völlig ignoriert wurden! Für uns sind dies aber wichtige Gründe, warum unsere Situation überhaupt so weit gekommen ist.

Wir werden ganz bestimmt nicht aufhören, um unsere Hunde zu kämpfen. Wir werden auch nicht mehr unseren Mund halten. Wir wollen Gerechtigkeit, wir wollen eine Chance, die auch wirkliche Straftäter bekommen! Wir haben keine Straftat begangen, wir sind nur durch unausweichliche Gründe in Schwierigkeiten gekommen.

Die Ansprache, wir hätten uns Hilfe holen müssen, natürlich hätten wir dies versuchen können. Aber leider hält sich die Hilfe in Grenzen! Es gibt nicht einmal eine Hand voll davon (Dank an diese lieben Menschen, die uns Hilfe angeboten haben).

Ohne die unumkehrbaren bestimmten Umstände, wären wir nie in diese Situation gekommen. Es gibt genug Welpen Käufer, die auch schon in unserem direkten Umfeld waren, gab es da auch Probleme? Wenn heute behauptet wird, dass dieser Zustand schon immer vorgelegen hätte, dann ist dies eine Lüge! Warum wurden denn öffentlich nur diese Interessenten/Käufern angesprochen, die etwas Negatives von uns zu berichten hatten? Warum wurde die Frage nicht an die Leute, mit positiven Erfahrungen gestellt?

Vielleicht sollte etwas mehr hinterfragt werden, als vorzeitig zu urteilen! Unsere Kontaktdaten sind öffentlich bekannt.

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